Die Beitragsordnung des TKC Altenburg wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.11.2017 neu beschlossen.
Beitragsübersicht:
Erwachsene ab 18. Lebensjahr (Berufstätig)
7,50€/Monat oder 90,00€/Jahr
Erwachsene ab 18. Lebensjahr (Arbeitslos)
6,00€/Monat oder 72,00€/Jahr
Rentner
6,00€/Monat oder 72,00€/Jahr
Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr
4,50€/Monat oder 54,00€/Jahr
Jugendliche ab 15. Lebensjahr
5,50€/Monat oder 60,00€/Jahr
Ehrenmitglieder
2,50€/Monat oder 30,00€/Jahr
Wichtig!
Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nur noch im Lastschriftverfahren möglich!
Beitrag oder Spenden an:
Kontoinhaber: Turn- und Kegelclub Altenburg e.V.
Institut: Sparkasse Altenburger Land
IBAN: DE24 8305 0200 1200 0687 14
BIC: HELADEF1ALT
Beitrags- und Gebührenordnung des Turn- und Kegelclub Altenburg e. V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitrags- und Gebührenordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung des TKC Altenburg e.V.. Sie
regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und das Mahnverfahren. Sie
kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Aus Vereinfachungsgründen schließt die
männliche Form der Bezeichnungen auch die weibliche mit ein.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die
Gebühren und Umlagen fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss
gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Für die Beitragshöhe ist die am Fälligkeitstag bestehende Beitragsklasse (Status) maßgebend.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich und unaufgefordert dem geschäftsführenden
Vorstand mitzuteilen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird spätestens zum 15.02. für Halb- und Jahreszahler, spätestens zum 10.07. für
Halbjahreszahler (2. Rate) eines jeden Jahres vom angegebenen Konto ausschließlich im Lastschriftverfahren
abgebucht.
4. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 01.01. eines Jahres erfolgt eine Berechnung voller Monate zum
Jahresende. Der Beitragseinzug erfolgt im Folgemonat nach Vereinseintritt entsprechend der Beitragshöhe am
Fälligkeitstag.
§ 4 Gebühren
Aufnahmegebühr 5,00 €
Erfolglose Einziehung des Beitrages vom angegebenen Konto 3,00 €
Unzustellbarkeit von Briefsendungen 1,00 €
Postalische Zusendung von Unterlagen 3,50 €
Mahngebühren Stufe 1 1,50 € + Porto
Stufe 2 3,00 € + Porto
Stufe 3 5,00 € + Porto
1. Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
2. Externe (Nicht-Mitglieder) haben alle Gebühren vor Inanspruchnahme der Leistung in Bar beim
Schatzmeister oder dem zuständigen Abteilungsleiter des Vereins?????® oder via Überweisung auf das Vereinskonto
zu entrichten. Im Falle einer Überweisung der Gebühren ist dies durch einen entsprechenden Beleg vor
Inanspruchnahme der Leistung nachzuweisen.
3. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die
personengeschützten Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Mahnverfahren
Ein Mahnverfahren findet Anwendung bei Personen, die nach Ablauf von Zahlungsfristen gemäß dieser
Beitragsordnung Zahlungsschuldner des Jahresbeitrages, von Gebühren oder Umlagen sind. Es wird ebenfalls
bei Personen angewendet, die wegen Zahlungsproblemen andere Zahlungstermine mit dem Vorstand vereinbart
haben, jedoch diesen nicht nachkommen. Der Versicherungsschutz ist bei der Anwendung des Mahnverfahrens
ausgesetzt.
Bei Nichtzahlung innerhalb von 10 Werktagen bei Forderungen nach Mahnstufe 3 wird das Mitglied aus der
Mitgliederliste gestrichen und ggf. gekündigt, der Verein behält sich vor, auf Beschluss des Vorstandes, ein
Mahnverfahren beim zentralen Amtsgericht Altenburg einzuleiten.
Alle aus Beitrags- und Gebührenrückständen resultierenden Kosten sind vom Schuldner zu begleichen.
§ 6 Vereinskontodaten bei Überweisungen von Gebühren (§ 4)
Kontoinhaber: Turn- und Kegelclub Altenburg e.V.
Institut: Sparkasse Altenburger Land
IBAN: DE24 8305 0200 1200 0687 14
BIC: HELADEF1ALT
Beschlussfassung vom: 20.11.2017